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   SG Schleswig, 04.05.2005 - S 17 SO 82/05 ER   

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https://dejure.org/2005,18196
SG Schleswig, 04.05.2005 - S 17 SO 82/05 ER (https://dejure.org/2005,18196)
SG Schleswig, Entscheidung vom 04.05.2005 - S 17 SO 82/05 ER (https://dejure.org/2005,18196)
SG Schleswig, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - S 17 SO 82/05 ER (https://dejure.org/2005,18196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelsatzanpassung bei Unterschreitung oder Überschreitung des Regelbedarfs durch die Zugehörigkeit des einen Haushaltsmitgliedes zum Regelungsbereiches des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und des anderen zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • SG Schleswig, 14.09.2005 - S 17 SO 192/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Regelsatzanpassung bei

    Das Sozialgericht hat am 4. Mai 2005 die Beklagte im einstweiligen Anordnungsverfahren (Az. 17 SO 82/05 ER) verpflichtet, dem Kläger ab Eingang der einstweiligen Anordnung bis zum 31. Juli 2005 weitere 34,- Euro zu gewähren.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie die beigezogene Verfahrensakte zum Az. S 17 SO 82/05 ER verwiesen, die - soweit erforderlich - Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • SG Schleswig, 18.05.2005 - S 5 AS 155/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - ergänzender Anspruch

    Das Begehren richtet sich im vorliegenden Verfahren gegen die Antragsgegnerin, im Parallelverfahren (S 17 SO 82/05 ER) gegen die Beigeladene.

    Die 17. Kammer des Sozialgerichts Schleswig hat mit Beschluss vom 04. Mai 2005 im Parallelverfahren S 17 SO 82/05 ER die Beigeladene dieses Verfahrens vorläufig bis zum 31. Juli 2005 dazu verpflichtet, an den Antragsteller zu 2.) dieses Verfahrens monatlich weitere 34,- Euro zu zahlen.

  • LSG Hamburg, 24.01.2007 - L 4 SO 3/05

    Anspruch auf höhere Grundsicherungsleistungen; Aufteilung einer

    Dem ist - auch im Hinblick auf der Klägerin bekannte nach Eingang der Berufung ergangene obergerichtliche Entscheidungen (vgl. Landessozialgericht Berlin/Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2005, L 15 B 17/05 SO ER; Beschluss vom 22. Dezember 2005, L 15 B 1095/05 SO ER) - nichts hinzuzufügen (desgleichen Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. September 2006, L 3 AS 11/06; siehe auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2004, 12 S 1588/04; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2006, L 8 AS 4364/05, FEVS Bd. 56 S. 190; Sozialgericht Schleswig, Urteil vom 4. Mai 2005, S 17 SO 82/05 ER; Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 18. Mai 2006, S 13 ER 88/06 AS).
  • SG Oldenburg, 25.05.2005 - S 2 SO 43/05
    Bei dieser Sachlage muss es gerechtfertigt sein, eine Anpassung des Regelsatzes für die Antragstellerin nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII vorzunehmen, da eine entsprechende Anpassungsmöglichkeit in § 20 SGB II nicht vorgesehen ist (so auch: SG Schleswig, Beschluss vom 4. Mai 2005 - S 17 SO 82/05 ER).
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